Wiederaufnahme Basketball-Trainingsbetrieb

Seit Montag, den 11. Mai 2020 ist auch Basketballtraining in Bayern unter Einschränkungen wieder möglich. Dies wurde am vergangenen Freitag vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration bekanntgegeben.

Achtung: Bevor der Trainingsbetrieb im Freien aufgenommen werden kann, muss sichergestellt sein, dass dieser in der jeweiligen Kommune behördlich gestattet ist! Eine Rücksprache mit den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden ist notwendig. Als Hilfestellung haben wir  ein Schreiben an die Landratsämtern, Kommunen und Gemeinden erstellt. Dieses ist auf Anfrage bei der BBV-Geschäftsstelle erhältlich (geschaeftsstelle@bbv-online.de).

Nach dem „Go“ der Behörden, sind im Rahmen des Trainingsbetriebs folgende Voraussetzungen zu berücksichtigen:

  • Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen,
  • Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,5m zwischen zwei Personen,
  • Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen,
  • kontaktfreie Durchführung,
  • keine Nutzung von Umkleidekabinen,
  • keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich
  • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung der Sportgeräte,
  • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
  • keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten (das Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig),
  • keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
  • keine Zuschauer

Auf der Website https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/ hat das Staatsministerium zudem folgende Informationen, die den Basketballsport in Bayern betreffen, veröffentlicht:

  • Dürfen wir im Verein mit der Mannschaft Basketball spielen?

Mannschaftsbezogene Sportarten, die einen Körperkontakt nicht ausschließen lassen, können derzeit nicht ausgeführt werden.

Möglich ist aber ein kontaktloses Training in Form von z.B. Taktik-, Technik- oder Konditionstraining o.ä., wenn dies im Freien und mit insgesamt höchstens 5 Personen stattfindet. Hierbei ist auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu achten.

  • Dürfen wir im Verein einzeln an Basketballkörben trainieren?

Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung ist grundsätzlich untersagt.

Ein kontaktloses Training an den Basketballkörben und mit einer Gruppe von insgesamt höchstens 5 Personen im Freien ist möglich.

  • Dürfen auf einem Platz mehrere Kleingruppen (5 Personen) unter Einhaltung der Abstandsregelungen trainieren?

Wenn die entsprechenden Abstandsregeln nicht nur unter den Spielern innerhalb der Kleingruppe, sondern auch zwischen den einzelnen Kleingruppen eingehalten werden, ist es möglich, dass mehrere Kleingruppen auf einem Platz trainieren. Ausdrücklich untersagt ist der Spielbetrieb!

  •  Beinhalten die 5 Personen einen Übungsleiter (1 ÜL + 4 Sportler) oder ist der Übungsleiter bei der Gruppenregelung ausgenommen (1 ÜL + 5 Sportler)?

Die Kleingruppe besteht aus insgesamt maximal 5 Personen (4 Sportler + ÜL).

Diese Regelungen sind eine Momentaufnahme (Stand: 11.05.2020) und können sich jederzeit verändern. Sobald uns diesbezüglich neue Informationen vorliegen, werden wir diese selbstverständlich kommunizieren.

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