Update 25.10.2022

Die Anmeldung der Sportarbeitsgemeinschaften zwischen Schule und Verein läuft bis zum 31.10.2022 über www.sportnach1.de.

Auch nach dem 31.10.2022 können noch AG’s geschlossen werden, jedoch kann dann die SAG Pauschale nicht mehr abgerufen werden.

Der Verband stellt bei einer Neugründung auch in diesem Jahr wieder 10 Starterpakete zur Verfügung!

Erläuterungen und FAQ’s finden sich unten stehend.

Wir hoffen auf zahlreiche Basketball AG Anmeldungen.


1. SAG- Schulsportarbeitsgemeinschaften

Die Vernetzung mit dem Schulsport und daraus resultierende Schulkooperationen sind für Basketball Vereine zukunftsperspektivisch sehr gewinnbringend.

Dadurch ergeben sich folgende Benefits:

  • Starke Breitenwirkung – > mehr Begeisterung für den Basketballsport -> volle Stadien
  • Volle Hallen auch im Amateurbereich
  • Erschließung neuer Hallenkapazitäten
  • SAG Pauschale (45min = 94,25€, 90min = 188,50€) bis spätestens 31. Oktober beantragen
  • Potentieller Nachwuchs für den Basketballverein
  • Nützliche Lagermöglichkeiten in der Schule (Hausmeister, Rektor, Lehrer)
  • Bindung neuer Helfern (Eltern der SAG Kinder)
  • Bezuschussung von Großgeräten (Minibasketballkörbe auch für den Verein nutzbar)
  • Gesunde Lebensführung und sinnvolle Freizeitgestaltung für Schülerinnen und Schüler

Unten stehend finden sich FAQ’s wie Schulkooperationen angestoßen werden können.

Download FAQ’s

Schon seit 1991 ist Sport nach 1 im Rahmen des Kooperationsmodells eine wichtige Ergänzung des Pflichtsportunterrichts mit zusätzlichen freiwilligen Sportangeboten in enger Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein. Mit freizeitorientierten und gesundheitsbezogenen Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) wird versucht, Schüler für den Sport zu gewinnen, um sie zu einer gesunden Lebensführung und sinnvollen Freizeitgestaltung anzuleiten.

Selbstverständlich bietet Sport nach 1 auch die Möglichkeit einer leistungssportlich orientierten Förderung von sportlich talentierten Schülern. Alle Schulen und Sportvereine sind deshalb zu einer verstärkten Kooperation aufgerufen.

Schulsportarbeitsgemeinschaften (SAG) werden durch das Kultusministerium gefördert. Mehr Informationen zu den SAGs und den Förderrichtlinien bietet die Webseite der LASPO unter www.sportnach1.de.

SAG zu vereinbaren bedeutet für Vereine, dass sie oft einen Übungsleiter zu schulüblichen Zeiten zur Verfügung stellen müssen. Dies gelingt im Ehrenamt oft nicht mehr. Vereine können dazu aber auch FSJler einsetzen.

FSJler sind junge Frauen und Männer, die im Rahmen eines freiwilligen Sozialen Jahres im Sport Aufgaben im Jugendbereich übernehmen. Mehr zum Thema FSJ finden Sie auf den Webseiten der Bayerischen Sportjugend.

 

2. Kindergartenkooperationen

Mittlerweile ist der bayerische Basketball Verband e.V. auch im Kindergartenbereich aktiv.

Eine Möglichkeit für Kooperationen stellt dabei das Bärchen Projekt der bayerischen Sportjugend dar: https://www.bsj.org/index.php?id=baerchen