Sponsorennamen im Vereinsnamen oder Teamname

Bayernligisten sind berechtigt, anstelle des beim Registergericht eingetragenen Vereinsnamen einen Sponsorennamen als Mannschaftsbezeichnung zu verwenden. Diese Werbung ist anmeldepflichtig. Als „Sponsorenname“ gilt ein Marken- oder Produktname bzw. eine Kombination aus zwei Marken- oder Produktnamen oder eine Kombination aus einem Marken- oder Produktname mit dem Namen des Spielortes (Stadt bzw. Gemeinde).

Es besteht daneben die Möglichkeit, einen Teamnamen zu verwenden. Der Teamname muss ebenfalls den Spielort (Stadt bzw. Gemeinde) enthalten.

Eine Änderung des Sponsoren- oder Teamnamens darf nur einmal pro Saison erfolgen und gilt auch jeweils nur bis zum 31.07.