Corona-Notfall-Erstattung

Vereine die in finanzielle Schieflage geraten sind können sich formlos an den BBV wenden. Dann bekommen sie ev. Gebühren zurückbezahlt.

Bei den vielfältigen Problemen und Schwierigkeiten für Vereine in der Pandemie sollen Verbandsgebühren und -abgaben nicht auch noch Sorgen bereiten. „Vereinen in finanziellen Nöten wird der BBV entgegenkommen“, versichert BBV-Schatzmeister und -Vizepräsident Franz Ostermayer. Auf formlosen Antrag mit konkreter Begründung sollen Beiträge und Gebühren im Einzelfall bewertet werden. Frist hierfür ist der 30.06.2021.

Eine grundsätzliche Erstattung von Beiträgen oder Gebühren ist dem BBV rechtlich nicht möglich und könnte im Extremfall zum Verlust der Gemeinnützigkeit des Verbands führen. Die Satzung wie auch die Finanzordnung des DBB und analog seiner Landesverbände sehen eine solche Rückzahlung nicht vor.

Eine individuelle Erstattung der Beiträge auf Antrag kann nur geprüft werden, wenn der Verein belegt, dass er in wirtschaftliche Not geraten ist oder beispielsweise seinen Mitgliedern ebenfalls Beiträge erlässt. Diese Haltung ist zwischen DBB und allen 16 Landesverbänden einvernehmlich abgesprochen. (BBV)

 

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