Information zum Thema Coronavirus (COVID-19)

Der Bayerische Basketball Verband e.V. (BBV) beobachtet weiterhin sehr aufmerksam die Corona-Infektionszahlen, die weiteren Entwicklungen und insbesondere behördliche Entscheidungen. Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 8. März 2020, Kindern und Jugendlichen unter bestimmten Voraussetzungen den Besuch von Schulen und Kindertagesstätten nicht mehr zu ermöglichen, gilt ab sofort für den gesamten BBV-Spielbetrieb (Herren, Frauen, Jugend):

  • Alle Vereine sind aufgefordert, aktiv zu prüfen, ob es Spieler*innen in ihren Mannschaften gibt, die in den vergangenen 14 Tagen, also seit dem 21. Februar 2020, aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind. Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Vereine, diese Spieler – unabhängig von Symptomen – nicht einzusetzen, weder bei Spielen noch im Trainingsbetrieb. Risikogebiet ist mittlerweile unter anderem auch die autonome Provinz Bozen/Südtirol.
  • Wenn ein solcher Fall gegeben ist, kann mit dem Spielgegner Kontakt aufgenommen werden, um sich auf eine Spielverlegung zu verständigen. Im Fall der Einigung sind die Spielleiter angewiesen, entsprechend kostenfrei zu verlegen. Wir bitten die Vereine hierbei um ein faires und verantwortungsbewusstes Miteinander. Die Spielverlegung hat hierbei Vorrang.
  • Zudem gilt selbstverständlich, dass im Fall eines Spielers mit diagnostizierter Corona-Infektion der Spielleiter zu informieren ist, der dann das betreffende Spiel verlegt.
  • Dort, wo gespielt werden kann, stellt der BBV als reine Vorsichtsmaßnahme seinen Vereinen und den eingeteilten Schieds- und Kampfrichtern frei, auf das obligatorische Shake-Hands vor den Spielen zu verzichten. Dabei weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dieser Empfehlung um eine Maßnahme handelt, deren Relevanz die Gesundheitsexperten unterschiedlich bewerten; jedoch mag es Personen geben, die sich aktuell mit dem Handschlag nicht wohl fühlen. Das ist aus unserer Sicht natürlich zu akzeptieren.

Vorsorglich und zur Vermeidung von Missverständnissen weisen wir darauf hin, dass die Mitteilung des Ministeriums zwar nicht unmittelbar rechtlich für den Spielbetrieb bindend ist, wir uns aber in Verantwortung für unsere Vereine daran orientieren.

Wir rufen unsere Vereine weiterhin dazu auf, achtsam zu sein. Es gilt sowohl für alle Aktiven als auch für Zuschauer, den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums und des Robert Koch Instituts Folge zu leisten. Hygienemaßnahmen wie beispielsweise gründliches und wiederholtes Händewaschen und das Fernbleiben vom Training und Spielen bei Erkältungssymptomen sind wichtig.

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