Antragsstellung gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport jetzt möglich

Liebe Sportfreund*innen,

wir haben Euch bereits auf das neue Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport hingewiesen. Hier findet Ihr nun alle Informationen zum Bundesprogramm.

Heute möchten wir auf die Freischaltung der Antragsstellung hinweisen. Sportvereine und Sportverbände, die unter dem Dach von dsj und DOSB organisiert sind, sowie Fanprojekte mit „Qualitätssiegel nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit” können jetzt hier Förderanträge für untenstehende Maßnahmen bei der Deutschen Sportjugend stellen.

Am 15. September 2023 von 13:00-15:00 Uhr bieten wir zudem eine digitale Beratungssprechstunde zum Bundesprogramm an: Link zur Anmeldung.

2023: Fördermöglichkeiten für Vereine 

Pilotförderung „Sportvereine und Demokratiebildung“:

  • Demokratische Weiterentwicklung des Sportvereins im Sinne des Programms und der Inhalte sowie Unterstützung einer Bearbeitung und Auseinandersetzung mit konkreten Phänomenbereichen und Diskriminierungsformen nach jeweiligem Bedarf.
  • Personal-/Honorar- sowie Sachmittel für Pilotprojekte in Sportvereinen.
  • Maximal abrufbare Summe pro Sportverein: 50.000 Euro.
  • Plus: Zusätzliche Förderung über „Maßnahmenpakete“ (siehe nächster Punkt).

 

Antragsfrist: Bis 29. September 2023 einschließlich.

 

2023: Fördermöglichkeiten für Pilotvereine + Sportverbände + Fanprojekte 

  • Maßnahmenpaket „Inhaltliche Qualifikation und Fortbildung“ (bis 50.000 Euro)
  • Maßnahmenpaket „Bildungsangebote“, Typ „Klein“ (bis 1.500 Euro)
  • Maßnahmenpaket „Bildungsangebote“, Typ „Groß“ (bis 200.000 Euro)
  • Maßnahmenpaket „Fachveranstaltung“, digital/in Präsenz (bis 30.000 Euro)
  • Maßnahmenpaket „Kommunikation“, Typ „Klein“ (bis 1.500 Euro)
  • Maßnahmenpaket „Kommunikation“, Typ „Groß“ (bis 50.000 Euro)
  • Maßnahmenpaket „Fachexpertise und Analyse“ (bis 15.000 Euro)
  • Kleine Maßnahmenpakete (bis 1.500 Euro) sind niederschwellig zu beantragen und abzurechnen; große Maßnahmenpakete (bis zu 200.000 Euro) benötigen eine weitergehende Beantragung und Abrechnung.
  • Es stehen für die Umsetzung der Maßnahmenpakete Honorar- und Sachmittel zur Verfügung.

 

Antragsfristen:

    1. Maßnahmenpaket, Typ „Klein“ (bis 1.500 Euro): Laufend (bis spätestens 15. November 2023) einschließlich. Die Vergabe erfolgt u. a. auf Grundlage des Antragsdatums (Prinzip „First come – first served“).
    2. Maßnahmenpaket, Typ „Groß“: Bis einschließlich 29. September 2023

 

Sollte es aufgrund noch verfügbarer Mittel weitere Antragsfristen geben, veröffentlichen wir diese auf der dsj-Homepage.

Für Rückfragen steht Euch auch unser internes Team Bundesprogramm gerne zur Verfügung.

 

Wir wissen um die große Herausforderung der Kurzfristigkeit der Förderung. Trotzdem sind wir fest davon überzeugt, dass wir diese Chance nutzen wollen, um uns klar gegen antidemokratische Handlungen und Haltungen zu stellen und für einen Sport mit Courage einzusetzen und freuen uns auf Eure Anträge.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Elena Lamby

 

i.A. Elena Lamby
Ressortleiterin Gesellschaftspolitik
Deutsche Sportjugend
im Deutschen Olympischen Sportbund e.V.
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main

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