Neues Informationsmaterial für Kader-Schiedsrichter

Infos für WNBL, JBBL und NBBL

Richtlinien zur Kaderbildung und Anforderungen an die BBV-Schiedsrichter

Die Zugehörigkeit zu einem Kader ist abhängig vom Bestehen der geforderten Regel- und Fitnesstests. Sie ist nicht mehr an eine Lizenzstufe gebunden. Die SRK entscheidet auf Grund folgender Punkte über die Zugehörigkeit zu den Kadern:

  • Coachings
  • Leistungen der vergangenen Saison
  • Perspektive
  • Freimeldung/Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Umsetzung der SRK-Vorgaben (Saisonvorgaben, Vorgaben zur Vor- und Nachbereitung der Spiele)

Schiedsrichter, die gegen einen oder mehrere der oben genannten Punkte verstoßen, können von der SRK durch Beschluss aus dem Kader abberufen werden. Diese werden vom RL spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Beschluss schriftlich darüber informiert.

Schiedsrichter, die in der Rangliste die letzten beiden Plätze einnehmen, sind Absteiger in den nächst untergeordneten Kader seines Bezirkes. Die SRK kann auf begründeten Antrag, der innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung beim BBV-SR RL eingegangen sein muss, über einen Verbleib im Kader entscheiden.

Betroffene werden vom BBV-SR RL spätestens 30 Tage nach dem Beschluss schriftlich darüber informiert.

 

1. SR, die aus dem Ausland oder einem anderen LV zuziehen, werden entsprechend ihrer dortigen Qualifikation einem Kader zugeordnet.

2. Beurlaubung ist für maximal 1 Jahr unter Beibehaltung der Kaderzugehörigkeit möglich und muss vor dem Lehrgang des jeweiligen Kaders beim RL beantragt werden. Eine 2. Beurlaubung führt zum Abstieg in den nächst niedrigeren Kader.

3. Der Fitnesstest muss beim Lehrgang jährlich abgelegt werden und kann einmal bis zum 31.10. bei einem Mitglied der BBV-SRK oder bei einer von der SRK beauftragten Person wieder- bzw. nachgeholt werden. Bis zur Wiederholung des Fitnesstests wird der SR nur in den Jugend- und Damenligen eingesetzt. Ist bis zum 31.10. der Fitnesstest nicht abgelegt, gilt der Schiedsrichter für den BBV Kader als beurlaubt.

Anforderungen beim Fitnesstest (gilt für Männer und Frauen allen Alters):
BYL: 8 Minuten

4. Der Regeltest ist ein Schnelltest mit 25 Fragen, die mit ja/nein bzw. richtig/falsch zu beantworten sind. Die Fragen sind dem DBB-Fragenkatalog entnommen, können aber in ihrer Formulierung abweichen. Die für den Test zur Verfügung stehende Zeit beträgt 15 Minuten. Der Test ist bestanden, wenn mindestens 70% der Fragen beantwortet sind. Der Test ist nicht bestanden, wenn mehr als 7 Fragen falsch beantwortet sind. Schiedsrichter, die den Regeltest nicht bestehen, werden nicht in den Bayernligen eingesetzt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an einem Regel-Workshop teilzunehmen, bei dem ein Test abzulegen ist. Nach Bestehen dieses Tests ist der Einsatz in den Bayernligen möglich. Schiedsrichter, die nicht an dem Workshop teilnehmen bzw. den Test nicht bestehen, werden im BBV Kader in dieser Saison beurlaubt.

5. Die SRK des BBV legt die Kadergröße und die Kaderzugehörigkeit jährlich fest und veröffentlicht diese vor dem Beginn der nächsten Saison.

 

Gerald Rakow
Ressortleiter Schiedsrichter im BBV