Richtlinien zur Kaderbildung und Anforderungen an die BBV-Schiedsrichter
Die Zugehörigkeit zu einem Kader ist abhängig von der vollständigen Teilnahme an einem von der BBV-SRK veranstalteten oder genehmigten Lehrgang, Bestehen der geforderten Regel- und Fitnesstests. Sie ist nicht mehr an eine Lizenzstufe gebunden. Die SRK entscheidet auf Grund folgender Punkte über die Zugehörigkeit zu den Kadern:
- Coachings
- Leistungen der vergangenen Saison
- Perspektive
- Freimeldung/Einsatzbereitschaft
- Teamfähigkeit
- Umsetzung der SRK-Vorgaben (Saisonvorgaben, monatliche Regeltests, Vorgaben zur Vor- und Nachbereitung der Spiele)
Schiedsrichter, die gegen einen oder mehrere der oben genannten Punkte verstoßen, können von der SRK durch Beschluss aus dem Kader abberufen werden. Diese werden vom Ressortleiter (RL) spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Beschluss schriftlich darüber informiert.
Schiedsrichter, die in der Rangliste die letzten beiden Plätze einnehmen, sind Absteiger in den nächst untergeordneten Kader des jeweiligen Bezirkes. Die SRK kann auf begründeten Antrag, der innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung beim BBV-SR RL eingegangen sein muss, über einen Verbleib im Kader entscheiden.
Betroffene werden vom BBV-SR RL spätestens 30 Tage nach dem Beschluss schriftlich darüber informiert.