Neue Fördermittel für Sportstätten

 Neues Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten

Jetzt aktiv werden: Förderung für die Sanierung eurer Sportstätten

Bis zu 8 Millionen Euro Förderung für die Sanierung und Modernisierung von Sporthallen, Freiplätzen oder Vereinsanlagen, das ist jetzt möglich. Der Bund stellt im Rahmen der sogenannten „Sportmilliarde“ neue Fördermittel für die Sanierung kommunaler Sportstätten bereit. Insgesamt stehen 333 Millionen Euro für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung.

Dafür müssen Vereine schnell aktiv werden und ihre Kommune (Bürgermeister, Gemeinderat oder Verwaltung) auf das neue Bundesprogramm aufmerksam machen. Denn: Nur Städte und Gemeinden dürfen Anträge stellen, Vereine können aber den entscheidenden Impuls geben, dass ihre Halle oder Anlage auf die Liste kommt. Frist für Interessenbekundungen ist der 15. Januar 2026.

Was wird gefördert?

Gefördert werden bauliche Anlagen, die primär der Sportausübung dienen, darunter Hallen, Freiplätze, Tennisplätze oder Freibäder.
Im Fokus stehen umfassende Sanierungen und Modernisierungen, insbesondere energetische Maßnahmen. Neubauten sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Wer kann Anträge stellen?

Nur Städte und Gemeinden dürfen Anträge einreichen, auch dann, wenn die betroffene Sportstätte im Eigentum eines Vereins ist. Das heißt: Vereine müssen jetzt aktiv auf ihre Kommune zugehen und auf eine Antragstellung hinwirken!

Wie wird gefördert?

  • Mindestsumme: 250.000 € Bundesförderung
  • Maximalsumme: 8 Mio. €
  • Förderquote: bis zu 45 % der Gesamtausgaben
  • Bei kommunaler Haushaltsnotlage: bis zu 75 % Bundesanteil möglich
  • Kombination mit Landesfördermitteln ist erlaubt – eine große Chance, den Eigenanteil deutlich zu reduzieren!

Fristen & Ablauf

  • Start Förderportal: 10. November 2025
  • Frist für Interessenbekundung: 15. Januar 2026
  • Auswahl durch Bundestag: Februar 2026

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird zusätzlich eine digitale Infoveranstaltung anbieten. Ab dem 3. November steht außerdem eine Hotline sowie ein FAQ bereit.

Unser Appell an alle Vereine:

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Investitionsbedarf zu melden und Kommunen zur Teilnahme zu motivieren!
Wer eine sanierungsbedürftige Halle oder Anlage nutzt, sollte das Gespräch mit den Verantwortlichen vor Ort suchen.

Weitere Infos und eine Übersicht der wichtigsten Fragen und Antworten stellt der DOSB auf seiner Website bereit. Und hier findet ihr den Artikel vom DOSB.

 

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