Hallenneubauten oder Renovierung von Sporthallen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Vereinsvertreter,

in der Vergangenheit wurden an zwei Standorten die Hallen modernisiert, ohne dass dabei der Bauträger oder das Architekturbüro sich mit dem Sportfachverband in Verbindung gesetzt hat. Das Ergebnis dieses Umstandes: Die Spielflächen für Basketball sind für unseren jüngsten Nachwuchs geeignet, nicht jedoch für ein Spielen im Leistungsbereich.

Sicherlich befindet sich in der Halle jetzt ein Spielfeld mit den Abmessungen 28 x 15 m, das sind auch die Abmessungen, die so in der DIN 18032-1 festgeschrieben sind. Aber was in dieser Norm auch steht, dass die hindernisfreien Räume 2 m betragen. Das wurde in diesen beiden Hallen nicht eingehalten, weil in der DIN 18032-1 der hindernisfreie Raum für eine „Einfachhalle“ mit 0,5 m beschrieben wird.

Bei den beiden Hallen handelt es sich aber nicht um eine Einfachhalle, sondern um eine Zweifachhalle.

Wären wir als Fachverband von Bauträger oder Architekturbüro kontaktiert worden, so wäre für eine solche Halle von unserer Seite ein ganz andere Empfehlung erfolgt: Verkleinerung des Feldes auf 26 x 14 m. Damit wäre auch in einer kleineren Halle das Spielen bis zur 2. Regionalliga möglich.

Daher empfehlen wir den Vereinen und Abteilungen, dass sie, soweit dies möglich ist, beim Hauptverein Einfluss nehmen, um eine korrekte Ausgestaltung der Halle zu ermöglichen.

BBV

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