Energie-Härtefallhilfen der Bayerischen Staatsregierung
Gezielte Unterstützung von Vereinen mit energieintensiven Sportstätten (Eissportflächen, Schwimmbäder) oder mehreren eigenen Sportstätten, deren Energiekostensteigerungen den Gesamtbetrag der Vereinspauschale 2023 und den Auszahlungsbetrag des allgemeinen Energiepreiszuschusses sowie die Summe von sonstigen Hilfsleistungen um mehr als 10.000 Euro übersteigen (Umfang bis zu 7 Millionen Euro).
Die Anträge zur Förderung für energieintensive Sportstätten können ausschließlich in der Frist zwischen dem 21. September und 20. Oktober 2023 (Ausschlussfrist) bei den örtlich zuständigen Regierungen gestellt werden. Unten stehend die Verlinkung zur Seite des Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: