Von den aktuellen Unwettern waren und sind leider zum Teil auch die bayerischen Sportvereine und deren Sportstätten betroffen. Einige Vereine haben in Folge der starken Regenfälle Schäden an Ihren Sportanlagen, insbesondere durch Überflutung, zu verzeichnen. Aus diesem Grund geben wir nachfolgend einige wichtige Informationen zum Thema Katastrophenfallförderung im Sportstättenbau an die Hand.
Für unvorhergesehene Schäden, die durch einen Katastrophenfall, wie Hochwasser/Überschwemmung, Brand oder Sturm, hervorgerufen wurden, gilt sowohl im Klein- wie auch im Regelantragsverfahren ein erhöhter Fördersatz von bis zu 50% Zuschuss auf die förderfähigen Kosten (vgl. 5.3.5.3.3 SportFöR).
Darüber hinaus gelten die gleichen Fördervoraussetzungen wie bei der Regelförderung, die in den Sportförderrichtlinien geregelt sind.
Versicherungsleistungen müssen als Finanzierungsbaustein auf die Gesamtkosten angerechnet werden.
Auch im Katastrophenfall wirkt sich ein vorzeitiger Baubeginn förderschädlich aus. In diesen Fällen sind vor der schriftlichen Baufreigabe durch das Ressort Förderung Sportstätte jedoch Aufräumarbeiten und Sicherungsmaßnahmen zulässig.
Weitere Informationen auf der BLSV-Homepage: LINK