H I N W E I S 

In der Zeit v. 01.02. bis einschließlich 31.07. sind keine Änderungen der Einsatzberechtigungen möglich!!

 

Für jeden Verein besteht die Möglichkeit die Einsatzberechtigung seiner Spieler, sowohl im Jugend- als auch Seniorenbereich zu ändern. Hierzu sind Rahmenbedingungen festgelegt (Auszug DBB-Spielordnung):

§ 27

  1. Eine Änderung der Einsatzberechtigung kann bis zum 31.1. beim zuständigen Landesverband beantragt werden.
  2. Der Landesverband entscheidet über den Antrag binnen einer Woche. Die Entscheidung ist endgültig.

§ 28

Ein Antrag auf Änderung der Einsatzberechtigung ist möglich für

  1. einen Spieler, der noch nicht zum Einsatz gekommen ist;
  2. einen bereits zum Einsatz gekommenen Spieler
    • für eine Mannschaft mit niedrigerer Ordnungszahl;
    • für eine Mannschaft mit höherer Ordnungszahl;
  1. für einen bereits zum Einsatz gekommene Spieler von einer Mannschaft für die auf das Teilnahmerecht verzichtet wurde

§ 29

  1. Ist ein Spieler noch nicht zum Einsatz gekommen, so kann die Einsatzberechtigung für jede andere Mannschaft erlangt werden.
  2. Ist ein Spieler bereits zum Einsatz gekommen, so ist die Änderung der Einsatzberechtigung für eine Mannschaft mit einer niedrigeren Ordnungszahl nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Ein Aushilfseinsatz ist danach nicht mehr zulässig.
  3. Ist ein Spieler bereits zum Einsatz gekommen und wird die Änderung der Einsatzberechtigung für eine Mannschaft mit einer höheren Ordnungszahl beantragt, so ist der Spieler nur noch für diese Mannschaft einsatzberechtigt. Er unterliegt einer Wartefrist von zwei Pflichtspielen seiner neuen Mannschaft. Ein Aushilfseinsatz ist nicht mehr zulässig.
  4. Die Einsatzberechtigung eines Spielers, für dessen Stammmannschaft auf das Teilnahmerecht verzichtet wurde, können für jede andere Mannschaft des Vereins beantragt werden. Ein Aushilfseinsatz ist nicht mehr zulässig.

Hinweis: Bei der Änderung der Einsatzberechtigung handelt es sich um einen gebührenpflichtigen Antrag, die Gebühren sind in Anhang 1 zur BBV-Finanzordnung festgelegt:

4, Änderung der Einsatzberechtigung

4.1. nach § 29 Nr. 1 & 3 DBB-SO (pro Spieler):   20,00 EUR
4.2. nach § 29 Nr. 2 DBB-SO (pro Spieler):         35,00 EUR
4.3. nach § 29 Nr. 4 DBB-SO (pauschal):             50,00 EUR