H I N W E I S
In der Zeit v. 01.02. bis einschließlich 31.07. sind keine Änderungen der Einsatzberechtigungen möglich!!
Für Anträge zum rollierenden Spielbetrieb bitte direkt an die BBV-Geschäftsstelle wenden!!!
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In der Zeit v. 01.02. bis einschließlich 31.07. sind keine Änderungen der Einsatzberechtigungen möglich!!
Für Anträge zum rollierenden Spielbetrieb bitte direkt an die BBV-Geschäftsstelle wenden!!!
Für jeden Verein besteht die Möglichkeit die Einsatzberechtigung seiner Spieler, sowohl im Jugend- als auch Seniorenbereich zu ändern. Hierzu sind Rahmenbedingungen festgelegt (Auszug DBB-Spielordnung):
§ 27
§ 28
Ein Antrag auf Änderung der Einsatzberechtigung ist möglich für
§ 29
Hinweis: Bei der Änderung der Einsatzberechtigung handelt es sich um einen gebührenpflichtigen Antrag, die Gebühren sind in Anhang 1 zur BBV-Finanzordnung festgelegt:
4, Änderung der Einsatzberechtigung
4.1. nach § 29 Nr. 1 & 3 DBB-SO (pro Spieler): 20,00 EUR
4.2. nach § 29 Nr. 2 DBB-SO (pro Spieler): 35,00 EUR
4.3. nach § 29 Nr. 4 DBB-SO (pauschal): 50,00 EUR