Neues Informationsmaterial für Kader-Schiedsrichter
Infos für WNBL, JBBL und NBBL
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Richtlinien zur Kaderbildung und Anforderungen an die BBV-Schiedsrichter
Die Zugehörigkeit zu einem Kader ist abhängig vom Bestehen der geforderten Regel- und Fitnesstests. Sie ist nicht mehr an eine Lizenzstufe gebunden. Die SRK entscheidet auf Grund folgender Punkte über die Zugehörigkeit zu den Kadern:
Schiedsrichter, die gegen einen oder mehrere der oben genannten Punkte verstoßen, können von der SRK durch Beschluss aus dem Kader abberufen werden. Diese werden vom RL spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Beschluss schriftlich darüber informiert.
Schiedsrichter, die in der Rangliste die letzten beiden Plätze einnehmen, sind Absteiger in den nächst untergeordneten Kader seines Bezirkes. Die SRK kann auf begründeten Antrag, der innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung beim BBV-SR RL eingegangen sein muss, über einen Verbleib im Kader entscheiden.
Betroffene werden vom BBV-SR RL spätestens 30 Tage nach dem Beschluss schriftlich darüber informiert.