FAQ
Wer kann Mitglied im Bayerischen Basketball Verband e.V. werden?
BBV Satzung, §4, Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied kann jeder Verein werden, der dem BLSV angehört.
Über die Aufnahme außerordentlicher Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Präsidiums.
Wie wird man Mitglied im Bayerischen Basketball Verband e.V.?
Sendet uns hierzu bitte den BBV-Aufnahmeantrag vollständig ausgefüllt zurück (LINK). Die vorläufige Aufnahme erfolgt per Präsidiumsbeschluss. Eine Nachricht über den Antrag wird dann in den Amtlichen Mitteilungen (LINK) veröffentlicht. Die endgültige Aufnahme erfolgt nach vierwöchiger Wartefrist, sofern kein Einspruch eingelegt wird (§ 4.2., BBV Satzung).
BBV GuVO, §2, Ordentliche Mitglieder
- Die Mitgliedschaft ist auf dem vorgesehenen Formblatt bei der Geschäftsstelle schriftlich zu beantragen.
- Der Antrag ist in den Amtlichen Mitteilungen zu veröffentlichen.
- Gegen die Aufnahme kann durch ein ordentliches Mitglied innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Antrages schriftlich Einspruch erhoben werden. Über den Einspruch entscheidet das Präsidium.
- Wird ein Aufnahmeantrag vom Präsidium abgelehnt, ist über diesen durch die nächste Mitgliederversammlung endgültig zu entscheiden.
- Das Präsidium ist berechtigt, mit Zustimmung des zuständigen Bezirksvorsitzenden, einen Verein, der die Mitgliedschaft beantragt hat, sofort vorläufig zum Spielbetrieb zuzulassen. Die Zulassung kann von Auflagen abhängig gemacht werden.
BBV GuVO, §3, Außerordentliche Mitglieder
- Außerordentliche Mitglieder sind diejenigen Bezirke des BBV, die eingetragene Vereine sind.
- Die Mitgliedschaft außerordentlicher Mitglieder endet bei deren Auflösung.
- Die Aufteilung verbleibender ordentlicher Mitglieder auf andere Bezirke regelt das Präsidium im Einvernehmen mit den betroffenen Bezirksvorsitzenden.
Prozedere nach Antragseingang beim BBV
- Der Bayerische Landessportbund (BLSV) und der Deutsche Basketball Bund (DBB) werden von der Aufnahme unterrichtet.
- Eurem Verein wird seine DBB-Vereinsnummer zugeteilt.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Der BBV erhebt gemäß seiner Finanzordnung (FO, §3) Beiträge, einen Grundbeitrag für die Vereine, dessen Höhe nach der Zahl der Teilnehmer am Spielbetrieb (gültige Teilnehmerausweise) gestaffelt ist (Stichtag für die Berechnung ist jeweils der 31.12. des Vorjahres) und einen Beitrag nach erteilten aktiven Teilnahmeberechtigungen.
Grundbeitrag:
- 0 – 20 TA: 130,00 €
- 21 – 50 TA: 195,00 €
- 51 -100 TA: 270,00 €
- 101 -150 TA: 400,00 €
- über 150 TA: 475,00 €
Teilnehmerbeitrag:
- Pro Senioren: 1,00 €
- Pro Jugend: 0,50 €
Im Jahr der Aufnahme werden keine Beiträge erhoben.
Obligatorisch sind die Abnahme von drei Exemplaren des jährlich erscheinenden Handbuches (Preis z.Zt. 10,00 € p.St.) sowie der Bezug der Verbandszeitschrift BAYERN-BASKET digital (inkl.).
Was kostet die Teilnahme am Spielbetrieb?
Meldegeld
Für den Start einer Mannschaft in einem Wettbewerb (Spielklasse, Pokalwettbewerb, Meisterschaftsturnier) wird vom Veranstalter ein Meldegeld erhoben. Die Beträge sind je nach Kreisen und Bezirken sehr unterschiedlich. Einzelheiten sind den Ausschreibungen zu entnehmen oder beim Bezirk/Kreis zu erfragen.
Teilnehmerbeitrag DBB
Für Ihre Spieler benötigen Sie Teilnehmerausweise (= Spielerpässe). Anträge hierzu erhalten Sie beim Deutschen Basketball Bund e.V. (Postfach 708, 58007 Hagen) unter Nennung Ihrer EDV-Vereinsnummer (nicht BLSV-Nummer!). Die EDV-Nummer teilen wir Ihnen zu, wenn uns der Aufnahmeantrag vorliegt.
Für jeden Spieler, der am offiziellen Spielbetrieb teilnimmt, wird vom Deutschen Basketball Bund DBB pro Spieljahr ein Teilnehmerbeitrag in folgender Höhe erhoben:
- Der Teilnehmerbeitrag am Spielbetrieb für Senioren und U20 beträgt
a. ab dem Wettbewerb 2023/24 auf € 19,50
b. ab dem Wettbewerb 2024/25 auf € 20,50
c. ab dem Wettbewerb 2025/26 auf € 21,50
- Der Teilnehmerbeitrag am Spielbetrieb für Jugend beträgt
a. ab dem Wettbewerb 2024/25 auf € 9,50
b. ab dem Wettbewerb 2025/26 auf € 10,50
- Der Teilnehmerbeitrag am Spielbetrieb für Minis bleibt unverändert
bei € 1,00. Die eingenommenen Beiträge werden zweckgebunden
ausschließlich für Projekte im Mini- und Jugend-Basketball eingesetzt.
Für alle neugegründeten Vereine werden im ersten Jahr der Teilnahme am Spielbetrieb keine Gebühren für TA erhoben. Bei neugegründeten Vereinen, die die Teilnahmerechte von einem anderen Verein übernommen haben, entfällt diese Regelung.
Über die Gesamtsumme der zu entrichtenden Beiträge und Gebühren erhalten die Vereine zum Ende/Anfang der jeweiligen Wettbewerbe vom DBB unaufgefordert eine Rechnung. Genauere Details sind unter 02331 106 -0 oder unter www.basketball-bund.de einzuholen.
Wie funktioniert die Anmeldung zum Rundenspielbetrieb?
Der Rundenspielbetrieb beginnt etwa Ende September und endet in der Regel vor Ostern. Weiterführende Meisterschaften und Qualifikationsspiele schließen sich an und können bis Juni laufen.
Meldetermin ist in der Regel bereits im April/Mai, für die unterste Spielklasse meistens im Mai. Der jeweilige genaue Termin ist der Ausschreibung zu entnehmen, die allen Vereinen durch ihren Bezirk rechtzeitig zugeschickt wird bzw. beim zuständigen Bezirkssportreferenten zu erhalten ist. Meisterschaftsspiele finden vorrangig samstags (meistens 14:00 – 20:00 Uhr) und sonntags (meistens 10:00 – 18:00 Uhr) statt. Teilweise wird auch unter der Woche abends gespielt.
Wir freuen uns auf Euch als neues Mitglied!
Bei Fragen könnt Ihr uns gerne kontaktieren.
Bayerischer Basketball Verband e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
Mail: LINK
Tel.: +49 89 15702-300