Spielbetrieb ab dem 19. September wieder erlaubt

Große Erleichterung für den organisierten Sport in Bayern: In ihrer heutigen Ministerratssitzung hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, dass der Wettkampfbetrieb für Kontaktsportarten und auch die Zulassung von Zuschauern ab dem 19. September wieder erlaubt sind. Dies hat Sportminister Joachim Herrmann im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung BLSV-Präsident Jörg Ammon in einem persönlichen Telefonat bestätigt.

Der gemeinschaftliche Einsatz des organisierten Sports in Bayern hat sich gelohnt: Nach Gesprächen des BLSV mit dem Bayerischen Innen- und Sportminister Joachim Herrmann sowie dem Leiter der Staatskanzlei, Dr. Florian Herrmann, in den vergangenen Wochen steht nun fest: Der Wettkampfbetrieb für alle Kontaktsportarten (z.B. Mannschaftssport- und Kampfsportarten) und auch die Zulassung von Zuschauern ist ab dem 19. September wieder möglich. Hierbei gelten für den Sport die gleichen Regelungen wie im Kulturbereich (200 Zuschauer im Indoor- sowie 400 Zuschauer im Outdoor-Bereich). Ferner sind auch bundeslandübergreifende Wettbewerbe ab sofort wieder zulässig.

Jörg Ammon: „Gemeinschaftlicher Einsatz für den Sport hat sich gelohnt“

Der Präsident des Bayerischen Landes-Sportverbandes, Jörg Ammon, zu den kommenden Lockerungen: „Die gemeinschaftlichen, wochenlangen Bemühungen des BLSV und des gesamten organisierten bayerischen Sports mit der Bayerischen Staatsregierung haben sich gelohnt. Die nun beschlossenen weiteren Lockerungen sind ein elementarer Schritt für die Rückkehr zu einem geregelten Sportbetrieb, das gibt uns Perspektive und Zuversicht. Fest steht: Die Politik hat ihr Versprechen gehalten. Nach wie vor steht für uns bei der Umsetzung dieser neuen Schritte die Gesundheit unserer Sportlerinnen und Sportler im Mittelpunkt.“

Außerschulische Nutzung von schulischen Sportanlagen möglich

Nach dem Start des regulären Schulbetriebs nach den bayerischen Sommerferien am heutigen Dienstag steht für die bayerischen Sportvereine eine weitere gute Neuigkeit fest: Die außerschulische Nutzung von schulischen Sportanlagen und somit auch von Schulsporthallen ist nun zulässig. Dies hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus dem BLSV in einem aktuellen Schreiben von Kultus- und Schulsportminister Dr. Michael Piazolo bestätigt.

Dazu BLSV-Präsident Jörg Ammon: „Nach den guten Nachrichten vom heutigen Tage gilt unserer weiteres Augenmerk insbesondere dem Thema Schulsport. Ebenso wie die Öffnung von Schulsporthallen für Sportvereine ist unser wichtigstes Bestreben, darauf hinzuwirken, jetzt auch kommunale Sportanlagen für den Vereinssport zu öffnen.“

(Pressemitteilung des BLSV vom 08.09.2020)

 

Empfehlen
  • Facebook
  • Twitter
  • LinkedIN
Share
Getagged in